Für unsere Gäste
Öffnungszeiten
Beaufsichtigter Badebetrieb in der Saison 2024:
bis 23.06.2024:
Montag - Freitag 14 - 21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 11 - 21 Uhr
vom 24.06.. bis 03.08.2024 (Schulferien Niedersachsen):
Montag - Freitag 11 - 21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 11 - 21 Uhr
01.09.2024 bis 02.10.2024(bis Saisonende):
Montag - Freitag 14 - 20 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 11 - 20 Uhr
Die Saison endet am 2. Oktober 2024. Vom 3. Oktober ist das Bad bis zum Frühjahr 2025 geschlossen.
Letzter Einlass im Sommer um 20:30 Uhr, ab 1.9. um 19:30 Uhr.
Mittwochs bleibt das Bad bis 11:00 Uhr wegen Reinigungsarbeiten geschlossen.
Bei entsprechender Wetterlage kann das Bad morgens früher geöffnet werden, bzw. abends früher geschlossen werden (Informationen am jeweiligen Tag per Telefon.
Rufnummer: 05031 / 69 49 36)
Das Bad kann von Mitgliedern der Genossenschaft oder des Fördervereines Freibad Luthe, die im Besitz einer Saisonkarte sind, auch außerhalb dieser Zeiten täglich von 6 – 21 Uhr (ab 01.09. 7 - 20 Uhr) genutzt werden. (Mit dem Kauf einer Saisonkarte erklärt sich der Erwerber bereit, die Bedingungen für das Baden ohne Badeaufsicht anzuerkennen.)
Minderjährige dürfen außerhalb der Öffnungszeiten das Bad nicht nutzen!
Anschrift
Adresse: NaturErlebnisBad Luthe eG
An der Böhmerke 9
31515 Wunstorf
Postfach 6101,
31509 Wunstorf
Tel.: 05031 / 69 49 36
Fax: 05031 / 69 49 37
e-mail: NEBL@htp-tel.de, der direkte Weg zu Dauerkarten (neu, Änderungen usw.)
Mitgliederverwaltung@naturerlebnisbad-luthe.de
Eintrittspreise
I. Einzelkarte
a) Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) 4,00 €
b) Jugendliche, Inhaber einer Sozialkarte* 2,00 €
c) Kinder unter 5 Jahren frei
II. Saisonkarte
a) Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) 80,00 €
b) Jugendliche, Inhaber einer Sozialkarte* 35,00 €
c) Kinder unter 5 Jahren frei
d) Familienkarte** 120,00 €
III. Saisonkarte*** (bei Zahlung mit Einzugsermächtigung bis 15.04. des Jahres)
a) Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) 75,00 €
b) Jugendliche, Inhaber einer Sozialkarte* 30,00 €
c) Kinder unter 5 Jahren frei
d) Familienkarte** 110,00 €
Dauerkartenantrag
* Sozialkarte: ermäßigter Eintritt für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren, Studenten, Grund- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger (jeweils mit Ausweis)
** Familienkarte: Lebenspartnerschaften und deren Kinder unter 18 Jahren
*** Saisonkarten können im Abonnement erworben werden. Sie verlängern sich automatisch für die nächste Saison, wenn sie nicht bis 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Mit dem Kauf einer Saisonkarte erklärt sich der Erwerber bereit, die Bedingungen für das Baden ohne Badeaufsicht anzuerkennen (nur Mitglieder von Genossenschaft oder FFL)
Schwimmunterricht
Schwimmen lernen in Wunstorf im NaturErlebnisBad Luthe! Wir freuen uns, dass die DLRG Wunstorf in 2024 wieder bei uns Schwimmunterricht plant.
Wir bieten auch in diesem Jahr 2 Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahre in der ersten Hälfte der Sommerferien und 2 Schwimmkurse für Kinder in der zweiten Hälfte der Sommerferien an. Diese finden täglich an 15 Terminen statt. Zudem werden 2 Schwimmkurse für Jugend ab 12 Jahre/Erw. angeboten, jeweils einen in der 1. und 2. Ferienhälfte.
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der DLRG OG Wunstorf. Für den entsprechenden Kurs bitte den entsprechenden Link anklicken. Dort finden sie die entsprechende Ausschreibung und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung. Termine nachstehend.
Wenn es Fragen dazu gibt oder es gibt Probleme bei der Onlineanmeldung, melden sie sich bitte bei der Kursleiterin Dagmar Behm Tel. 05131 91457
Badeordnung
§ 1 Zweck der Badeordnung
Das NaturErlebnisBad Luthe wird von einer Genossenschaft betrieben. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesamtbereich der Gebäude- und Badanlagen. Sie ist für alle Besucher des Bades verbindlich. Mit dem Betreten des Badegeländes erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Badeordnung mitverantwortlich. Die Mitarbeiter der Genossenschaft üben das Hausrecht aus.
Inhaber von Dauerkarten, die Mitglied sind in der Genossenschaft und/oder dem FFL sind berechtigt, auch außerhalb der öffentlichen allgemeinen Badezeiten das Bad zu benutzen. Die Bestimmungen der Badeordnung gelten uneingeschränkt für öffentliche Badezeiten. Eine Aufsicht für die Sicherheit der Badegäste ist nur während der öffentlichen Badezeiten vorhanden. Außerhalb der öffentlichen Badezeiten dürfen Minderjährige nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson das Bad nutzen.
§2 Badegäste
Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder ansteckenden Wunden oder Hautausschlägen leiden.
Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit körperlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Besuches des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
Kinder unter 10 Jahren sind zum Besuch des NaturErlebnisBades nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten zugelassen. Dies gilt nicht, wenn Kinder im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens "Bronze" sind.
§3 Betriebs- / Badezeiten
(1) Die öffentlichen Badezeiten werden durch die Genossenschaft festgesetzt und durch Aushang im Eingangsbereich des NaturErlebnisBades bekannt gegeben (Baden mit Badeaufsicht).
(2) Einlass ist bis eine halbe Stunde vor Ablauf der öffentlichen Badezeit zulässig. Der Aufenthalt im Bad ist außerhalb der öffentlichen Einlasszeiten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch. Ausgenommen hiervon ist der Bereich im und vor dem Kiosk.
(3) Die erweiterten Badezeiten für Mitglieder im Förderverein Freibad Luthe und/oder in der Genossenschaft "NaturErlebnisBad Luthe eG.", die Inhaber von Dauerkarten sind, werden durch Aushang im Eingangsbereich des Bades bekannt gegeben
(4) Aus wichtigen Gründen kann das Bad kurzfristig ganz oder teilweise geschlossen werden.
(5) Bei starkem Besuch oder zu besonderen Anlässen kann die Nutzung eingeschränkt werden.
(6) Nach Ablauf der öffentlichen Badezeit endet die Berechtigung zur Benutzung des Bades, seiner Anlagen und Einrichtungen. Der Badegast hat das Schwimmbad zu verlassen.
§4 Eintrittskarten
Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgelegten Benutzungsgebühr eine Eintrittskarte. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades. Dauerkarten sind nicht übertragbar. Bei sportlichen Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen das Schwimmbad oder Teile davon dem allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben Eintritts- und Dauerkarten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Badegeländes.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Eintrittsgelder werden nicht zurückgezahlt.
Die Dauerkarte bleibt im Eigentum der Genossenschaft. Sie ist bei Beendigung des Abonnements zurück zu geben. Bei Ausgabe der Dauerkarten wird eine Pfandgebühr in Höhe von € 5,00 erhoben. Für verloren gegangene Dauerkarten wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.
§5 Zutritt
Der Zutritt zum Schwimmbad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Baden im Schwimmbecken in größeren Gruppen, Riegenübungen und die Benutzung von Tauchgeräten (mit Ausnahme von Taucherbrillen und Schnorcheln) sowie Schwimmflossen im Schwimmbad sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schwimmaufsicht gestattet.
Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Gruppen wird von der Genossenschaft besonders geregelt.
§6 Verhalten im Bad
(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Es ist insbesondere nicht gestattet:
das Betreten des gekennzeichneten Regenerationsbereiches und von gesperrten Rasenflächen
das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, CD-Player, Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen im Bad,
das Spucken auf den Boden oder in das Wasser,
das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfällen aller Art,
das Untertauchen von Badegästen,
das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen,
die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele,
das Mitbringen von Tieren,
das Rauchen im Bereich der Schwimm- und Planschbecken, der Umkleide- und Sanitärräume,
das Werfen von Steinen, besonders im Nichtschwimmerbecken,
das Fotografieren, auch mit Foto-Handy, in belästigender Form,
das Springen vom Beckenrand, ausgenommen an den dafür vorgesehenen Bereichen.
(3) Das Betreten der Holzbereiche an den Schwimmbecken mit Straßenschuhen soll möglichst vermieden werden.
§ 7 Besondere Vorschriften für die Benutzung des Schwimmer- und Springerbeckens, der Planschbecken, der Sprungeinrichtungen sowie der Raftingbahn
(1) Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestattet, das Schwimmerbecken oder das Springerbecken oder die Sprungeinrichtungen zu benutzen.
(2) Die Benutzung des Sprungfelsens wird von der Schwimmaufsicht geregelt. Von den Sprungeinrichtungen selbst darf nur dann gesprungen werden, wenn sich im Sprungbereich kein Schwimmer befindet. Nach Benutzung des Sprungfelsens und der Startblöcke ist das Wasser im Bereich der Sprungeinrichtungen sofort zu verlassen.
(3) Die Benutzung der Sprungeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Das Verweilen auf dem Sprungfelsen und den Sprungeinrichtungen ist nicht gestattet.
(4) Die Kaskaden (Planschbecken) ist Kleinkindern vorbehalten. Personen, die mit der Beaufsichtigung der Kleinkinder betraut sind, dürfen das Planschbecken ebenfalls betreten.
(5) Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln in den einzelnen Becken sind nicht gestattet.
(6) Ballspiele jeglicher Art sind nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden.
(7) Bei Gewitter müssen die Badegäste den Badebereich wegen Lebensgefahr sofort verlassen.
(8) Bei der Nutzung der Raftingbahn im Nichtschwimmerbecken darf niemand gefährdet oder belästigt werden, insbesondere ist das Stehen und Gehen auf der Raftingbahn verboten.
§8 Badebekleidung
Der Aufenthalt im Schwimmbad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht zu sein. Die Benutzung von Badeschuhen im Schwimmer- und Sprungbecken ist nicht statthaft. Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Für diesen Zweck sind besondere Einrichtungen vorhanden.
§9 Badbenutzung
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Papier und andere Abfälle sind in die dafür bereit gestellten Abfallkörbe zu werfen. Bei Beschädigungen und Verunreinigungen ist der Verursacher verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, anderenfalls führt die Genossenschaft dies auf dessen Kosten aus. Für verlorene oder beschädigte Garderobenschrankschlüssel ist der in der Entgeltordnung festgelegte Wertersatz zu leisten.
§10 Betriebshaftung
(1) Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Alle Besucher haben dafür Sorge zu tragen, dass sie weder sich noch andere Personen gefährden. Aufsichtspersonen, insbesondere Eltern, haften für das Verhalten ihrer Kinder.
(2) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der Genossenschaft oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird.
(3) Die Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird.
(4) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Auch eine Haftung für abgegebene Garderobe tritt nur ein, wenn ein Verschulden der Genossenschaft oder seiner Beauftragten vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Sachen ausgeschlossen.
§11 Fundgegenstände
Gegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Das Personal kann sie dem nachweislich Empfangsberechtigten zurückgeben. Ansonsten wird über die Fundgegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§12 Betriebsunterbrechung
Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.
§13 Schwimmunterricht
Die entgeltliche Erteilung von Schwimmunterricht ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Zulässig ist der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen und anderer geschlossener Gruppen, wenn er von einem zuständigen Schwimmlehrer erteilt wird, sowie privat erteilter unentgeltlicher Schwimmunterricht.
§14 Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Übungsstunden der Schwimmvereine, Veranstaltungen geschlossener Gruppen wie Förderverein, Bundeswehr, Polizei usw.) werden zwischen der Genossenschaft und dem Veranstalter besondere Regelungen in Form spezieller Vereinbarungen getroffen.
§15 Verkauf von Waren
Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede geschäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Genossenschaft.
§16 Aufsicht
Eine ständige Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist während der offiziellen Öffnungszeiten gewährleistet. Außerhalb dieser Zeiten ist die Anlage zwar geöffnet und darf genutzt werden, jedoch nur von Mitgliedern der Genossenschaft oder des Fördervereins Freibad Luthe, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben(Baden auf eigenes Risiko), eine Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist aber nicht anwesend.
Darüber hinaus befindet sich am Eingangsbereich eine täglich aktualisierte Anschlagtafel, an welcher verbindlich eingetragen ist, wann Rettungsbereitschaft (Wasser- und Beckenaufsicht) vorhanden ist
Das Aufsichtspersonal hat für die Einhaltung dieser Badeordnung Sorge zu tragen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist befugt, Besucher bei groben Verstößen gegen die Badeordnung oder eine Anweisung des Personals für den betreffenden Tag aus dem Bad zu weisen. Die Genossenschaft ist berechtigt, Badegäste bei groben Verstößen gegen die Badeordnung von der Benutzung des Bades bis zu einem von ihr festgelegten Zeitpunkt auszuschließen. Schon gezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet.
Badeordnung der
NaturErlebnisBad Luthe eG
Stand: September 2016
Entgeltordnung
Entgeltordnung
für das NaturErlebnisBad Luthe
§ 1
Für die Benutzung des NaturErlebnisBad Luthe werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den nachfolgenden Gebühren, die Bestandteile dieser Entgeltordnung sind. Die Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
§ 2
(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des Entgelts Einlass zu dem Bad.
(2) Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
(3) Einzelkarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades.
(4) Gezahltes Entgelt wird nicht zurückgegeben. Das auf verlorene, nicht ausgenützte oder nicht voll ausgenutzte Eintrittskarten gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
(5) Mit dem Kauf einer Dauerkarte erklärt sich der Erwerber, der Mitglied in der Genossenschaft und/oder im Förderverein Freibad Luthe e.V. ist, bereit, die Bedingungen für das Baden ohne Badeaufsicht anzuerkennen (unterschriebene Erklärung).
(6) Wer das Bad unberechtigt benutzt, hat einen Betrag von € 20,- zu entrichten.
§ 3
Wird ein Badegast wegen Verstoßes gegen die Badeordnung der Nutzung des Bades verwiesen, wird das gezahlte Entgelt nicht erstattet.
§ 4
(1) Ermäßigte Karten werden ausgegeben an:
a) Jugendliche unter 18 Jahren,
b) Auszubildende,
c) Schüler,
d) Studenten,
e) Grundwehr- und Zivildienstleistende,
f) Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis ab 50 % (amtlich zuerkannter Begleiter frei),
g) Sozialhilfe-Empfänger und Arbeitslose, jeweils gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung.
h) Gruppen
(2) Familienkarten gelten für Eltern, eheähnlichen Gemeinschaften bzw. Lebenspartnerschaften und deren Kinder unter 18 Jahren.
§ 5
(1) An Mitglieder der Genossenschaft und/oder des Fördervereins Freibad Luthe e.V. sowie an Personen, die in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft mit Mitgliedern leben, werden Dauerkarten ausgegeben, die auch außerhalb der beaufsichtigten Badezeiten genutzt werden dürfen. Ein Nachweis ist auf Verlangen zu führen.
(2) Personen, die nicht Mitglied der Genossenschaft und/oder des Fördervereins Freibad Luthe e.V. sind, können eine Dauerkarte erwerben, die eine Gültigkeit zu den beaufsichtigten Öffnungszeiten hat.
(3) Eine Dauerkarte verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht bis zum 31.12. eines Jahres (Zugang bei der Genossenschaft) gekündigt wird.
(4) Das Entgelt wird fällig beim Erwerb der Dauerkarte und in der Folge jeweils zum 15.04. eines Jahres.
(5) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug des Entgelts wird bis zum 15.04. eines Jahres ein Preisnachlass gewährt, ansonsten gilt das höhere Nutzungsentgelt.
(6) Für Dauerkarten, die bis zum 15.04. eines Jahres bar oder per Überweisung bezahlt werden, gilt das niedrigere Nutzungsentgelt.
§ 6
Nutzungsentgelte für das NaturErlebnisBad Luthe ab 2021
Nutzungsdauer: während der Öffnungszeiten vom Betreten des Bades bis zum Verlassen des Bades.
Einzelkarten (Euro)
Erwachsene 4,00
Jugendliche 2,00
Kinder unter 5 Jahren frei
Sozialkarte 2,00
Dauerkarten (Euro) mit ohne Einzugsermächtigung
Erwachsene 75,00 80,00
Jugendliche 30,00 35,00
Kinder unter 5 Jahren frei
Sozialkarte 30,00 35,00
Familienkarte 110,00 120,00
Sonstiges (Euro)
Hangschloss mit Schlüssel und Armband 7,00
Armband 2,50
Leihgebühr für Hangschloss mit Schlüssel und Armband 1,00
Miete für Garderobenfach pro Saison 10,00
Miete für Familiengarderobenfach pro Saison 20,00
Gruppenpreis je Jugendlicher 1,00
Gruppenpreis je Erwachsener 2,50
Reinigungsentgelt für außergewöhnliche Verunreinigungen,
je nach Beseitigungsaufwand, mindestens jedoch 10,00
Übungsstunden/sonstige Nutzung des Badegeländes von Vereinen,
Gruppen usw. nach Voranmeldung gem. Einzelvereinbarung.
Entgeltordnung der NaturErlebnisBad Luthe eG (Stand: März 2021)